Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist nur in besonderen Fällen möglich z. B. wenn Sie keinen freien Therapieplatz in der Nähe finden oder wenn Sie keinen kassenzugelassenen Therapeuten finden, der auf Traumatherapie spezialisiert ist. Sie können dann bei Ihrer GKV eine Therapie im Erstattungsverfahren schriftlich und formfrei beantragen. Jeder Versicherte hat Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung entsprechend dem Sicherstellungsauftrag an die gesetzlichen Krankenkassen nach § 13 Abs. 3 SGB V. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Bedingungen in Ihrem persönlichen Fall zuklären z. B. ob Ihre Kasse die gesetzlich zugesicherten 5 probatorischen Sitzungen übernimmt. Bitte sprechen Sie mich vor Behandlungsbeginn darauf an!
Als gesetzlich Versicherter haben Sie auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Die Beihilfe beteilgt sich, in der Regel, an einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
nicht.
Sie können mich gerne anrufen und sich informieren, das telefonische Informationsgespräch ist kostenfrei. Bei Interesse vereinbaren wir eine erste Sitzung. Sie lernen mich und meine Methode kennen. Ich lerne Sie, Ihre Problematik, Anliegen und Ziele kennen. Anhand dessen kann ich eine erste Einschätzung geben und einen ungefähren zeitlichen Rahmen vorschlagen.